Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von DoCo Hundespazierdienst

 
1.   Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Vertragsabschluss, -inhalt und
-abwicklung der von DoCo Hundespazierdienst auch Doreen Jenny und Cornelia Rickenbach-Winiger (nachfolgend DoCo genannt) erbrachten Dienstleistungen im Sinne eines Auftragsverhältnisses gemäss Obligationenrecht OR.

2.   Vertragsbestandteile
 
2.1.Gesundheitszustand, Impfschutz und allgemeines Verhalten des Hundes
 
a)    Als Auftraggeber und Hundebesitzer bestätigen Sie gegenüber dem DoCo, dass das übergebene Tier Ihr Eigentum ist; dass es gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und gegen folgende Krankheiten, im Sinne der Grundimmunisierung, geimpft ist
o   Staupe
o   Hepatitis
o   Leptospirose
o   Parvovirose
Der gültige Impfpass oder Nachweis von noch vorhandenen Antikörpern (ImmunoCheck) ist einmal jährlich vorzulegen und DoCo eine Kopie davon abzugeben. Der Hund muss entwurmt und mit einem aktiven Parasitenschutz versehen sein.
 
b) Folgende Hunde können von DoCo nicht angenommen werden:
o   schwerkranke oder verletzte Hunde
o   Hunde mit Parasitenbefall
o   Hunde, die an einer ansteckenden Krankheit leiden
 
c) Für läufige Hündinnen, unkastrierte Rüden, für nicht sozialfähige Hunde und in einzelnen Fällen für Hunde im Alter von unter 12 Monaten, können Zusatzkosten von max. CHF 10.00 pro Tag entstehen, wenn DoCo entscheidet, dass mit diesen Hunden nur Einzelspaziergänge in Frage kommen. Über die eventuelle Teilnahme dieser Hunde an Gruppenspaziergängen entscheidet alleine DoCo.
 
d) Als Hundebseitzer sind Sie verpflichtet  DoCo unaufgefordert über folgende Punkte zu informieren:
o   eventuelle, negative Eigenschaften Ihres Tieres (Aggressivität, Ängstlichkeit, usw.)
o   bestehende kantonalen Auflagen betreffend den Hund oder die Hundehaltung
o   Verhaltensauffälligkeiten
o   geistige oder körperliche Einschränkungen des Hundes
 
Unterbleibt diese Information, ist DoCo von der Haftung befreit und Schäden an Dritten oder fremden Tieren gehen zu Ihren Lasten.
DoCo ist befugt, kostenpflichtige Massnahmen zu treffen, die dem Wohl des im Vertrag bezeichneten Tieres dienen.
 
e) Erkrankt Ihr Tier oder erleidet es eine Verletzung, so ist DoCo ermächtigt, einen Tierarzt beizuziehen. Sollte eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, so sind alle damit verbundenen Kosten von Ihnen zu tragen. Der Transport zum und vom Tierarzt wird nach Aufwand berechnet. Die Kosten sind von Ihnen  am gleichen Tag zu begleichen.
 
f)  Bei schwerer Erkrankung oder grossem Pflegeaufwand Ihres Tieres wird es auf Ihre Kosten in eine Tierklinik überstellt. Der Aufwand wird Ihnen in Rechnung gestellt.
 
g) Stirbt ein Tier, wird es einem Tierarzt zur Aufbewahrung überreicht. Die Abholung und Bestattung des Tieres erfolgt durch Sie und auf Ihre Kosten.
 
 
    2.2. Haftung

a) Mit Ihrer Buchung bestätigen Sie als Hundebsitzer, dass eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht und dass der Hund darin eingeschlossen ist.

b) DoCo lehnt jede Haftung für das Entlaufen Ihres Tieres sowie für allfällige gesundheitliche Schäden am Tier ab, sofern ihm nicht eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann.

c) Für eingebrachte Gegenstände (z.B. Körbe, Leinen, Decken, Schüsseln) wird keine Haftung übernommen.

d) Sollte sich Ihr Tier während des Aufenthaltes verletzen, sollte es verloren gehen oder sterben, so werden von Ihnen keine Ansprüche gestellt (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens von DoCo).

e) Für alle Schäden, die durch Ihr Tier entstehen, haften Sie als dessen Besitzer. Das gilt auch für anfallende Tierarztkosten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten von DoCo gegeben sind.


    2.3. Pflege

a) Bei uns lebt maximal 1 Tages- oder Ferienhund mit unserem eigenen Hund zusammen (Familienanschluss). Sozial nicht verträgliche Hunde können wir leider nicht aufnehmen. In diesem Fall bieten wir Einzelspaziergänge an Ihrem Wohnort an.

b) Ihr Vertrauen rechtfertigen wir durch eine tier- und verhaltensgerechte Hundehaltung, die unter anderem folgendes beinhaltet: Fütterung (vor allem beim Tages- und Ferienhund), Pflege, viele Streicheleinheiten und beim Tages- und Ferienhund zusätzlich täglich zwei Spaziergänge. Sie können dem Tages- und Ferienhund ihr eigenes Futter mitgeben. Denken Sie auch an allfällige täglich benötigten Medikamente.

c) Wir halten uns an das Tierschutzgesetz und an dessen Nebenbestimmungen.


    2.4. Preise und Buchungen / Zahlungsverzug

a) Die Bezahlung des geschuldeten Betrages für die Spaziergänge, Abonnemente oder Tages- und Ferienaufenthalte erfolgt im Voraus per Banküberweisung oder Barzahlung.

b) Die Preise verstehen sich je Spazierstunde oder Tag (bei Tages- oder Ferienhunden) und können auf der bei DoCo separaten aufliegenden und im Internet veröffentlichten Preisliste entnommen werden. Der Ein- und Austrittstag (bei Ferienhunden) wird gemäss Preisliste verrechnet.

c) Wir akzeptieren Ihre Buchungen ausschliesslich in schriftlicher Form per Brief oder digital.

d) Auf Wunsch erhalten Sie als Kunde monatlich eine Quittung über alle bezahlten Leistungen.

e) Wir erlauben uns bei Zahlungsverzug eine Mahngebühr zu erheben.


    2.5. Bringen und Holen
 
a) Wir holen den Hund für den Spaziergang bei Ihnen ab und bringen ihn nach dem Spaziergang wieder zu Ihnen nach Hause. Innerhalb einer Distanz von maximal 10km ab Herznach/Gipf-Oberfrick ist der Service im Preis inbegriffen.
    Mehrkilometer bis maximal 20km ab Herznach/Gipf-Oberfrick werden mit CHF 1.50 pro Kilometer verrechnet.
 
b) Bei Tages- und Ferienhunden bieten wir Ihnen zu den gleichen Bedingungen einen Hol- und Bringservice an. Sie dürfen Ihren Hund aber auch gerne zum im voraus vereinbarten Zeitpunkt zu uns bringen und bei uns wieder abholen.


    2.6. Terminverschiebung / Terminverzug / Buchung stornieren /     Kündigungen

a) Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin von DoCo zu Ihnen nach Hause gebracht oder von Ihnen abgeholt werden, so ist dies DoCo unverzüglich mitzuteilen. Die zusätzlichen Stunden oder Aufenthaltstage und weitere von DoCo geleistete Aufwendungen (Fahrkilometer und  ev. weitere entstandene Kosten oder Rechnungen von Dritten) sind von Ihnen nach dem entsprechenden Tagespreis zu vergüten. Sollte das Tier nicht am vereinbarten Abholtermin abgeholt werden und liegt DoCo auch nach Aufforderung keinerlei Information von Ihrer Seite vor, so geht der Hund nach Ablauf von 14 Tagen in den Besitz von DoCo über. DoCo kann dann über den Verbleib oder die Neuplatzierung entscheiden.

b) Stornierungen von gebuchten Spaziergängen oder einem gebuchten Tagesplatz bei DoCo sind bis spätestens 17.00 Uhr am Vorabend, bei Ferienreservationen für Hunde 48 Stunden im Voraus, schriftlich mitzuteilen (E-Mail, WhatsApp, SMS). Kurzfristigere Stornierungen werden Ihnen zu 50% verrechnet.

c) DoCo behält sich das Recht vor, Kunden jederzeit abzulehnen oder zu kündigen, wenn der Hund nicht tragbar ist oder die AGB nicht eingehalten werden.
 
 
3. Schlussbestimmungen
 
a) Ihre persönlichen Vertrags-und Rechnungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.
 
b) Mit Ihrer Unterschrift am Schluss dieser AGB bestätigen Sie, diese zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben.
 
c) DoCo verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.      
 
d) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Restes.
 
 
 
Gerichtsstand ist Laufenburg. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.
 
Version der AGB vom 22. Mai 2020